Anleitung

Freistellungsauftrag: So holst du dir deine Zinsen steuerfrei

Bis 1.000 € Zinsen und andere Kapitalerträge im Jahr bleiben steuerfrei, für Ehepaare 2.000 €. Damit deine Bank das gleich berücksichtigt, brauchst du einen Freistellungsauftrag. Wähl deinen Fall, und du siehst nur die Schritte, die für dich gelten.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag sagst du deiner Bank, wie viel von deinem Sparer-Pauschbetrag sie bei dir berücksichtigen soll. Bis zu diesem Betrag zieht sie dann keine Steuer von Zinsen, Dividenden oder Kursgewinnen ab. Der Auftrag gilt für alle deine Konten und Depots bei dieser Bank; auf einzelne Konten beschränken kannst du ihn nicht.

Erteilen kannst du ihn nur mit deiner Steuer-Identifikationsnummer, beim gemeinsamen Auftrag von Ehepaaren mit beiden Nummern. Aufträge ohne Steuer-ID sind seit 2016 ungültig. Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag; das amtliche Muster sieht für sie die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter vor.

Wie hoch ist der Freibetrag?

1.000 € im Jahr für dich allein, 2.000 € für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner, die zusammen veranlagt werden. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2023, vorher waren es 801 € und 1.602 €. Du darfst den Betrag auf mehrere Banken verteilen, in Summe aber nicht mehr freistellen.

Was passiert ohne Freistellungsauftrag?

Dann zieht die Bank ab dem ersten Euro Abgeltungsteuer ab: 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Verloren ist das Geld nicht. Über die Anlage KAP deiner Steuererklärung holst du dir die zu viel gezahlte Steuer vom Finanzamt zurück, und zwar bis zu vier Jahre rückwirkend.

Schritt für Schritt

Was trifft auf dich zu?

Vorher

  1. 1Steuer-ID bereitlegen

    Ohne Steuer-Identifikationsnummer geht es nicht. Du findest sie auf deinem Einkommensteuerbescheid oder deiner Lohnabrechnung. Beim gemeinsamen Auftrag brauchst du auch die Nummer deines Ehepartners.

    Quelle: § 44a EStG · abgerufen 26.10.2026

  2. 2Nachsehen, was schon freigestellt istbei mehreren Banken

    Das Bundeszentralamt für Steuern hat keine Übersicht über deine Freistellungsaufträge und gibt auch keine Auskunft. Schau stattdessen im Online-Banking jeder Bank nach. In ELSTER siehst du unter „Abruf von Bescheinigungen“, wie viel tatsächlich freigestellt wurde, die Zahlen fürs Vorjahr meist ab Mitte oder Ende März.

    Quelle: BZSt: Kontrollverfahren Freistellungsaufträge · abgerufen 26.10.2026

  3. 3Betrag nach erwarteten Zinsen aufteilenbei mehreren Banken

    Verteil deinen Freibetrag dorthin, wo die Erträge anfallen. Grob gerechnet: Guthaben mal Zinssatz ergibt die Zinsen im Jahr. Wichtig ist nur, dass alle Aufträge zusammen 1.000 € oder 2.000 € nicht übersteigen. Mit jedem Auftrag versicherst du genau das.

    Quelle: BMF, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Anlage 2 · Stand 14.05.2025

  4. 4Gemeinsam oder einzeln entscheidennur Ehepaare

    Ehepaare können einen gemeinsamen Auftrag oder zwei einzelne erteilen. Der gemeinsame gilt auch für Konten, die nur auf einen von euch laufen, und nur mit ihm verrechnet die Bank am Jahresende Verluste des einen mit Gewinnen des anderen. Die 2.000 € gibt es nur mit gemeinsamem Auftrag.

    Quelle: BMF, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Rn. 261 und 266 · Stand 14.05.2025

Dabei

  1. 5Auftrag in App oder Online-Banking erteilen

    Fast alle Banken bieten das digital an, sonst geht es mit dem amtlichen Formular per Post, Fax oder E-Mail. Du gibst Betrag und Steuer-ID ein und bestätigst. Wo das bei deiner Bank steht, findest du unten.

    Quelle: BMF, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Rn. 257 · Stand 14.05.2025

  2. 6Gültigkeit wählen

    Laut amtlichem Muster kann der Auftrag unbefristet gelten, bis du ihn änderst, oder nur bis zum 31. Dezember eines Jahres. Manche Banken lassen nur Jahresaufträge zu; bei Revolut musst du ihn jedes Jahr neu einreichen.

    Quelle: BMF, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Anlage 2 · Stand 14.05.2025

  3. 7Bestehenden Auftrag ändernbeim Ändern

    Du kannst den Betrag im laufenden Jahr erhöhen oder senken, aber nicht unter das, was die Bank in diesem Jahr schon freigestellt hat. Rechtlich gibt es pro Jahr und Bank nur einen Auftrag; jede Änderung ersetzt den alten.

    Quelle: BMF, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Rn. 258 · Stand 14.05.2025

Danach

  1. 8Fürs abgelaufene Jahr bis 31. Januar nachholenwenn vergessen

    Das BMF erlaubt, einen Auftrag fürs abgelaufene Jahr bis zum 31. Januar des Folgejahres zu erteilen oder zu erhöhen. Banken müssen das aber nicht anbieten: N26 und C24 nennen den 31. Januar, ING und DKB ändern nur fürs laufende Jahr.

    Quelle: BMF, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer, Rn. 258 · Stand 14.05.2025

  2. 9Sonst über die Steuererklärung zurückholenwenn vergessen

    Ist die Frist vorbei, holst du die Steuer über die Anlage KAP zurück. Du musst dafür nur die Erträge angeben, bei denen zu viel abgezogen wurde. Eine freiwillige Steuererklärung kannst du bis zu vier Jahre später abgeben.

    Quelle: Finanzverwaltung NRW: Ausnahmen von der Abgeltungswirkung · abgerufen 26.10.2026

  3. 10Einmal im Jahr prüfen

    Zwischen Ende Februar und Ende März kommt von deiner Bank die Jahressteuerbescheinigung mit allen Zinsen und Erträgen. Ein guter Moment, die Aufteilung zu prüfen, vor allem, wenn sich Zinsen oder Guthaben geändert haben.

    Quelle: ING Hilfe: Freistellungsauftrag · abgerufen 26.10.2026

Was passiert, wenn meine Freistellungsaufträge zusammen zu hoch sind?

Die Banken melden dem Bundeszentralamt für Steuern einmal im Jahr, bis Ende Februar, wie viel sie bei dir tatsächlich freigestellt haben. Die Daten gehen an die Finanzverwaltung und können auch Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Wurde insgesamt mehr freigestellt als erlaubt, musst du die zu viel freigestellten Erträge in der Steuererklärung angeben, und das Finanzamt veranlagt dich.

Korrigier die Aufteilung deshalb, sobald du es merkst: Senk den Auftrag bei der Bank mit dem meisten Spielraum, aber nicht unter das, was sie in diesem Jahr schon genutzt hat.

Was gilt bei Heirat, Trennung oder Tod?

Heiratet ihr im laufenden Jahr, könnt ihr schon für dieses Jahr einen gemeinsamen Auftrag erteilen, mindestens in Höhe dessen, was bereits freigestellt wurde. Im Jahr der Trennung ist ein gemeinsamer Auftrag noch möglich, ab dem Folgejahr nur noch einzelne.

Stirbt ein Ehepartner, gilt der gemeinsame Auftrag bis zum Jahresende noch für Konten, die allein dem verwitweten Partner gehören. Ab dem Folgejahr sind nur noch Einzelaufträge bis 1.000 € möglich.

Was passiert beim Bankwechsel oder wenn ich das Konto auflöse?

Löst du alles bei einer Bank auf, gilt dein Auftrag dort ab dem Folgejahr nicht mehr, auch ohne dass du ihn änderst. Im laufenden Jahr bleibt er stehen, und was die alte Bank schon freigestellt hat, ist verbraucht. Für die neue Bank bleibt in diesem Jahr nur der Rest. Diesen letzten Satz leiten wir aus den BMF-Regeln ab; ausdrücklich zum Bankwechsel steht dort nichts.

Was ist mit der NV-Bescheinigung?

Liegen deine gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag, kannst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Dann zieht die Bank gar keine Steuer ab, und der Freistellungsauftrag erübrigt sich. Sie gilt höchstens drei Jahre.

So geht's bei deiner Bank

C24

Nur in der C24-App, nicht im Online-Banking am PC: Profil-Icon oben links, „Freistellungsauftrag“. Für das Vorjahr bis 31. Januar über den Kundenservice.

N26

In der App: Tagesgeldkonto oder Portfolio, Einstellungen, Steuerinformationen, „Freistellungsauftrag“, dann Jahr und Betrag wählen. Änderungen fürs laufende Jahr bis 31. Januar des Folgejahres.

Revolut

Revolut zieht auf Tagesgeld-Zinsen deutsche Steuer ab. Freistellen: App, Konten, „Erspartes und Fonds“, Tagesgeld, Info, „Steuerbefreiung“. Der Auftrag gilt nur für ein Kalenderjahr und muss jedes Jahr neu eingereicht werden. Ob ein gemeinsamer Auftrag geht, ist widersprüchlich beschrieben.

Trade Republic

In der App: Profil, Einstellungen, Steuern, Steuerübersicht, dann „Aktivieren“ oder „Verwalten“, Betrag und Startzeitpunkt wählen. Zu gemeinsamem Auftrag und Rückwirkung sagt die Hilfeseite nichts.

ING

App: Service, Persönliche Daten, Steuer und Belege, „Freistellungsauftrag verwalten“. Online-Banking: Persönliche Einstellungen, Steuern, Freistellungsauftrag. Änderungen nur im laufenden Jahr, spätestens zum 29.12.

DKB

Im Web-Banking oder in der App: Profil, Steuerliche Angaben, Freistellungsauftrag. Änderungen fürs laufende oder Folgejahr, nicht rückwirkend. Ein gemeinsamer Auftrag grundsätzlich erst ab dem Folgejahr.

bunq

bunq bietet keinen Freistellungsauftrag an. Deine Zinsen gibst du selbst in der Steuererklärung an (Anlage KAP); der Freibetrag wird dann dort berücksichtigt.

Openbank

Im Online-Banking oder in der App: Profil-Icon, „Freistellungsauftrag ändern“. Wurde vorher schon Steuer abgezogen, erstattet Openbank sie nach der Bearbeitung zum Monatsende.

Tomorrow

In der App: Einstellungen oder Profil, Steuer, Freistellungsaufträge, für Tagesgeld und Depot. Laut Tomorrow rückwirkend fürs ganze Steuerjahr.

Vivid

Vivid behält auf Erträge im Interest Rate Pocket derzeit keine Steuer ein, einen Freistellungsauftrag beschreibt das Hilfezentrum nicht. Die Erträge gibst du selbst in der Anlage KAP an.

Weiter

Quellen geprüft am 26.10.2026 · Alle Angaben ohne Gewähr · keine Steuer- oder Rechtsberatung.